AGB - Schlüsseldienst Münsterland * Schluesseldienst Muensterland * Schlüsselnotdienst Münsterland

Direkt zum Seiteninhalt

AGB

AGB
AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese AGB sind Bestandteil eines jeden Vertrages zwischen uns dem Schlüsselnotdienst Münsterland und dem Kunden und kommen zu jeder Zeit zum Einsatz.
Gerichtsstand ist Lüdinghausen.

1. Legitimation bei Tür-//Objektöffnungen
Auf Wunsch des Monteurs ist der Kunde verpflichtet, die Berechtigung für die Öffnung des Objektes zu beweisen. Dies kann durch ein amtliches Ausweisdokument (Bundespersonalausweis oder Reisepass) mit Adressangabe oder durch Bezeugung durch einen Nachbarn geschehen. Ist die Legitimation nicht möglich, ist der Monteur berechtigt, die Öffnung des Objektes zu verweigern oder Zeugen hinzuzuziehen. Ist auch dies nicht möglich, ist es dem Monteur, freigestellt, die Behörden (Ordnungsamt oder Polizei) mit der Personalienfeststellung zu beauftragen.

2. Vertragsgegenstand
Gegenstand aller Leistungen sind diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, dessen Inhalt der Kunde mit seiner Unterschrift als akzeptiert bestätigt. Sie gelten sowohl für Firmen- als auch für Privatkunden.

3. Haftung bei Notöffnungen
Der Kunde wird darüber informiert, dass es bei Notöffnungen zu Folgeschäden an dem zu öffnenden Objekt kommen kann. Eine Haftung für entstandene Schäden, die durch die Öffnungstätigkeit entstanden sind, wird generell ausgeschlossen, sofern der Monteur nicht nachweislich vorsätzlich gehandelt hat. Wurde dem Kunden vor der Auftragserteilung (z.B. telefonisch) eine zerstörungsfreie Öffnung garantiert, was sich später als falsch erweisen sollte, ist der Monteur verpflichtet, vor eintreten eines Schadens Rücksprache mit dem Kunden zu halten und diesen auf evtl. Folgeschäden zu belehren. Wird dennoch der Auftrag zur Notöffnung erteilt, wird für Folgeschäden nicht gehaftet.
Ist ein zu öffnendes Objekt abgeschlossen, zusätzlich gesichert (z.B. Türen von BIFFAR®), oder lässt sich nicht zerstörungsfrei öffnen, wird es auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden gewaltsam geöffnet. Der Kunde verzichtet ausdrücklich auf Schadensersatzansprüche jeder Art, da er dieser Öffnungsmethode ausdrücklich zugestimmt hat.
Erklärt der Kunde ausdrücklich, der Haftungsklausel zu widersprechen, ist der Monteur verpflichtet, die Notöffnung zu unterlassen und dem Kunden, nach eigenem Ermessen, eine Leerfahrt in Rechnung zu stellen.

4. Eigentumsvorbehalt und Zahlungsmöglichkeiten
Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung das Eigentum von Schlüsselnotdienst Münsterland. Rechnungen sind zahlbar sofort ohne Abzug. Restbeträge sind, sofern nicht gesondert vereinbart, binnen dreier Werktage auf das Girokonto (zu finden auf jeder Rechnung) zu überweisen. Privatkunden: Wir bestehen bei allen Leistungen auf Barzahlung beim Monteur. In Ausnahmefällen gewähren wir eine Rechnungsstellung per Überweisung. Bei Zahlungsverzug versenden wir nach 4 Tagen eine Mahnung. Ist der Kunde nach weiteren 6 Tagen noch immer im Zahlungsverzug, übergeben wir unsere Forderung an die zuständige Staatsanwaltschaft zur weiteren Bearbeitung, wodurch dem Kunden weitere Belastungen entstehen.

5. Stornierungsgebühren
Bei unerwarteter Nichteinhaltung des Termins, egal ob schriftlich oder telefonisch erteilt, sind die Stornierungsgebühren von 59,00€ Wochentags/ 79,00€ Sonn- und Feiertags zu erstatten.

6. Rückgabefolgen
Der Kunde ist berechtigt, den Artikel so zu prüfen, wie es eine Prüfung im Ladengeschäft ermöglicht hätte. Wertminderungen, z.B. durch Beschädigen der Verpackung, Nutzung der Ware, usw. können dem Kunden in Rechnung gestellt werden. Schließanlagen sind vom Rückgaberecht ausgenommen, da diese individuell erstellt werden.

7. Währung
Sofern nicht anders angegeben, kommt die Euro-Währung zum Einsatz. Dies gilt auch bei fehlenden Währungsangaben.

8. Garantie und Gewährleistung
Auf Sachlieferungen gewähren wir eine verkürzte Garantiezeit von einem Jahr beginnend ab Kaufdatum. Die Garantie bezieht sich auf technischen Defekt der Sache, nicht jedoch auf Verschleiß oder Selbstverschulden oder unsachgemäßer Verwendung der Sache oder deren Komponenten. Fremdverschulden, Einbruch, Vandalismus, Gewalteinwirkung, Naturkatastrophen und Schäden durch Krieg sind vom Umtausch ausgeschlossen.
Sonderanfertigungen, dazu zählen insbesondere Schlüssel  oder Schließanlagen sind generell vom Umtausch ausgeschlossen.

9. Subunternehmerschaft
Wenn wir als Subunternehmer für andere Firmen im Einsatz sind. Richten Sie ihre Fragen oder Beschwerden, oder wenn Sie Schadensansprüche geltend machen wollen, direkt bitte an die beauftragenden Firma.

10.Besichtigung/ Beratung
Die Besichtigung wie auch die Beratung bleiben bei Auftragserteilung Kostenlos.
Bei nicht Erteilung eines Auftrags berechnen wir 30,00€ Pauschal.

11. Salvatorische Klausel
Sollte eine- oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen rechtlich unwirksam sein, oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.

12. Angebot
Bei nicht Annahme des Angebots innerhalb von 7-14 Tagen verfällt das Angebot.

13. Lieferzeit
 
Wenn nicht anders angegeben normal bis zu ca. 3 Werktagen, bei Schließanlagen kann es bis zu ca. 2 Wochen dauern, was berücksichtigt werden sollte.

14. Unternehmerschaft
Ein Unternehmen nach der Kleinunternehmerreglung gemäß § 19 UStG.
Zurück zum Seiteninhalt